🇩🇪 Deutschland · Aktualisiert Dezember 2024
Wärmepumpen-Förderung 2025: Bis zu 70% Zuschuss
📌 Das Wichtigste auf einen Blick:
- Maximale Förderung: 70% der Kosten (max. €30.000 förderfähige Kosten)
- Höchstbetrag: Bis zu €21.000 Zuschuss
- Zusatzkredit: Bis €120.000 zinsgünstiger Kredit (Einkommen < €90.000)
- Antragstellung: Online über KfW-Portal „Meine.KfW"
💰 Förderungs-Aufschlüsselung
Grundförderung
Für alle, die fossile Heizungen ersetzen
30%
Klimageschwindigkeitsbonus
Bei Austausch ≤2028 (Öl, Gas >20 Jahre, Kohle)
+20%
Einkommensbonus
Haushaltseinkommen bis €40.000/Jahr
+30%
Effizienzbonus
Natürliche Kältemittel (Propan) oder Erdwärme
+5%
Maximale Gesamtförderung
= 70%
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW 2024
📅 GEG Zeitplan (Gebäudeenergiegesetz)
1. Januar 2024
GEG in Kraft für Neubaugebiete
30. Juni 2026
Kommunale Wärmeplanung für Städte >100.000 Einwohner
30. Juni 2028
Kommunale Wärmeplanung für alle Gemeinden
31. Dezember 2028
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 17%
🧮 Rechenbeispiel: Wärmepumpe mit maximaler Förderung
Kosten Luft-Wasser-Wärmepumpe (inkl. Installation)€25.000
- Grundförderung (30%)- €7.500
- Klimageschwindigkeitsbonus (20%)- €5.000
- Einkommensbonus (20% - da bereits 70% erreicht)- €5.000
Ihr Eigenanteil= €7.500
* Tatsächliche Förderung abhängig von Einzelfall. Förderfähige Kosten max. €30.000 für Einfamilienhaus.